Frontal-Streik

Eigentlich gehört Frontal 21 zu meinen Lieblingssendungen. Ich finde das  investigative Magazin mit Ilka Brecht wirklich toll – nicht nur wegen der ebenso witzigen wie wahren toll-Beiträge von Werner Doyé und Andreas Wiemers am Ende der Sendung.

Toll ist leider auch das Urteil im Arbeitsgerichtsprozess der Frontal-Reporterin Birte Meier. Birte Meier, die unter anderem 2015 mit ihrem Kollegen Christian Esser den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis in der Kategorie Langfilm gewann und im vergangenen Jahr die Affäre „Rent a Sozi“ aufdeckte, hat gegen ihren Arbeitgeber ZDF geklagt. Genau gesagt gegen ihren Auftraggeber, denn Birte Meier ist freie Mitarbeiterin, wenn auch die vertraglich festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche wenig Freiheit für andere Aufträge lässt – vor allem angesichts der Tatsache, dass Überstunden in der Branche fast selbstverständlich sind. Das sagt einiges über die Arbeitsbedingungen in den Medien, auch in den öffentlich-rechtlichen, die ja eigentlich Vorbild sein sollten. Aber das ist ein anderes Thema.

Am 1. Februar hat das Arbeitsgericht Berlin Birte Meiers Klage gegen das ZDF abgewiesen – sowohl die Forderung nach 70.000 Euro Entschädigung wegen Ungleichbezahlung als auch den Auskunftsanspruch über das  Gehalt ihrer männlichen Kollegen. Sie konnte nach Einschätzung des Gerichts nicht belegen, dass sie wirklich weg ihres Geschlechts benachteiligt wurde. Dazu hätte sie Vergleichszahlen benötigt, die das ZDF aber laut Urteil nicht rausrücken muss – und auch nicht rausrückt.  Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.

Gute Leistung, Preise und die Anerkennung der Kolleg/innen schützen nicht vor schlechter Bezahlung. Und so stellte Birte Meier fest,  dass sie deutlich weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen, obwohl sie die gleiche Tätigkeit ausübte. Das  wollte sie nicht länger hinnehmen.  Sie versuchte, neu über ihr Gehalt zu verhandeln, und klagte, als das nicht klappte, gegen die Benachteiligung. Sie berief sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – vergeblich.

Dass Birte Meier weniger verdient als männliche Kollegen, bestritt das ZDF nicht. Doch dafür gibt  es angeblich gute Gründe: Der eine war fest angestellt, der andere schon länger im Betrieb. Der dritte hatte vielleicht eine längere Nase oder konnte vielleicht besser verhandeln, wie der zuständige Richter mutmaßte.

Richter Ernst fand ich besonders toll: Er sprach offen aus, was viele andere nur denken, zum Beispiel dass Schwangerschaften und Kindererziehungszeiten (zu Recht) dazu führen, dass Frauen weniger Berufserfahrung haben und weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Nun ist Birte Meier kinderlos und es ist auch nicht zu erwarten, dass sie mit 45 Jahren noch allzuoft schwanger wird. Und selbst wenn erschließt sich mir nicht, warum eine künftige Schwangerschaft dazu führt, dass sie in der Vergangenheit weniger verdiente. Wirklich toll.

Einen Job-to-Job-Vergleich, bei dem Arbeiten von zwei Mitarbeitern verglichen werden, verhinderte der Arbeitsrichter mit seinem Urteil – Birte Meier hat danach keinen Auskunftsanspruch, obwohl der nach Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs durchaus besteht, wenn sich ein/e Mitarbeiter/in benachteiligt fühlt. Aber wen interessiert schon Europa?! Und wen Lohngerechtigkeit?

Nach EU-Recht gilt übrigens auch, dass es nicht auf den Status des Arbeitnehmers ankommt, sondern auf den Wert der Arbeit. Aber dieser Gedanke macht Leuten, die für Anwesenheit, nicht für Ergebnisse bezahlt werden, sicher Angst.

Das neue Entgeltgleichheitsgesetz, das im März verabschiedet werden soll, hilft übrigens Frauen nicht unbedingt weiter. Danach wird es in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern ein Auskunftsrecht über gezahlte Gehälter geben. Weil die Daten aber anonymisiert werden, nutzen sie vor Gericht wenig, da Richter konkrete Vergleiche fordern. Ein Verbandsklagerecht, mit dem Vereine, Verbände oder Gewerkschaften bei diskriminierenden Lohnstrukturen klagen können, ist nicht vorgesehen. Mutige Frauen, die (nicht nur) um ihr Recht kämpfen, müssen das allein tun und zahlen wahrscheinlich einen hohen Preis.

Birte Meiers Prozess geht vermutlich in die zweite Runde vor dem Landesarbeitsgericht. Einen Vergleichsvorschlag des ZDF hat sie abgelehnt. Sie will weiter für Frontal arbeiten, auch wenn das ZDF am liebsten auf ihre Mitarbeit verzichten und das Arbeitsverhältnis mit der preisgekrönten Reporterin gerne lösen würde. Spätestens wenn das geschieht, werde ich in einen Frontal-Streik treten, auch wenn  ich das investigative Magazin eigentlich toll finde.