Sterbehilfe

Am Freitag entscheidet der Bundestag über die Sterbehilfe – also darüber, ob Schwerkranke, wenn sie sterben möchten, Hilfe bekommen – und von wem. Die meisten Deutschen sind dafür und würden sich verständlicherweise bei dieser wichtigen Frage gerne auf Experten verlassen, sprich: ihren Arzt oder Apotheker fragen. Doch Ärzte sollen, wenn es nach dem Willen vieler Abgeordneter und auch der Fraktionschefs im Deutschen Bundestag geht, beim sogenannten assistierten Suizid auch künftig nicht helfen dürfen.

In Deutschland sind Suizid und auch Beihilfe zum Suizid nicht strafbar. Aktive Sterbehilfe ist dagegen verboten. Nimmt der Betroffene das tödliche Mittel, beispielsweise eine Überdosis eines Schmerz- oder Beruhigungsmedikaments nicht selbst ein, können Helfer wegen Tötung auf Verlangen (§ 216 Strafgesetzbuch), wegen Totschlag oder sogar wegen Mordes verurteilt werden. Auch Menschen, die den Sterbenden nicht allein lassen, sondern bei ihm bleiben, ihn bis zum Schluss begleiten, geraten in eine rechtliche Grauzone – vor allem wenn sie dem Sterbenden nahe stehen. Angehörige, aber auch Ärzte und Pflegepersonal haben als sogenannte Garanten eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber dem alten oder kranken Menschen: Sie können wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt und verurteilt werden. Ärzten, die ihren Patienten beim Sterben assistieren, drohen in vielem Bundesländern standesrechtliche Konsequenzen, im schlimmsten Fall der Verlust der Approbation: Denn in die Berufsordnungen der Landesärztekammern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen, Saarland, Thüringen verbieten die Hilfe zur Selbsttötung.

Nach einer Studie des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin an der Ruhr-Universität in Bochum wurde allerdings schon jede/r fünfte Arzt/Ärztin  um Hilfe beim Suizid gebeten. 40% der befragten Ärzt/innen können sich – so die Studie – vorstellen, unter bestimmten Bedingungen Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. 42% nicht. Repräsentativ ist die Studie nicht – es beteiligten sich nur 740 Ärztinnen und Ärzten – (auch) weil 12 der 17 deutschen Ärztekammern den Forschern die Unterstützung verweigerten.

Und noch ein paar Zahlen: Nach einer Umfrage im Auftrag der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung aus dem Jahr 2012 würde jede/r zweite Deutsche würde sich gerne kostenlos beim Suizid begleiten lassen, wenn er oder sie pflegebedürftig ist. 7 % sind unentschieden. Die Angst, im Alter auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, anderen zur Last zu fallen und nicht mehr selbst entscheiden zu können, ist groß.

Zwar ist bei jungen Menschen zwischen 15 und 20 Jahren Suizid nach Verkehrsunfällen die zweithäufigste Todesursache. Doch das höchste Suizidrisiko haben alte Menschen: Das zeigen die sogenannten Suizidraten oder -ziffern, also die Zahl der an Suizid Gestorbenen je 100.000 Menschen der jeweiligen Gruppe. In Deutschland lag die Suizidrate 2013 bei 12,5 (Männer: 18,9, Frauen: 6,4). Bei den 20- bis 25-Jährigen starben 11,3 Männer bzw. 2,8 Frauen je 100.000 gleichaltrige Einwohner durch Suizid. Bei den 85- bis 90-jährigen Männern waren es 89,7, bei den Frauen bei 17,4. Fast die Hälfte aller Frauen (49 %) und etwa 43 % der Männer, die in Deutschland durch Suizid sterben, sind älter als 60. Der Anteil der über 60-Jährigen an der Bevölkerung liegt bei nur 21 %.

Insgesamt nehmen sich in Deutschland jedes Jahr etwa 10.000 Menschen das Leben, sie töten sich selbst. Jährlich sterben hierzulande mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen, Gewaltverbrechen und Aids zusammen. Nicht mitgerechnet sind dabei die Suizide, die unentdeckt bleiben und beispielweise als Verkehrs- oder andere Unfälle oder als natürlicher Tod in die Statistik eingehen.

Übrigens: Einen Artikel von mir zum Thema Suizid gibt’s in der aktuellen Ausgabe des Magazins Asphalt.